Formulare zum Download

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Informationen zur Vergütung der anwaltlichen Beratung

Die Vergütung unserer anwaltlichen Leistungen richtet sich nach den gesetzlich geregelten Gebühren. Diese sind im Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG) festgelegt.

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Gegenstandswert sowie dem Umfang der Tätigkeit. Die gesetzlichen Gebühren sind in Tabellenbeträgen nach der Höhe der Gegenstandswerte festgelegt. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen besteht die gesetzliche Verpflichtung, die nach dem RVG geschuldeten Gebühren nicht zu unterschreiten.

Hier können Sie die Gebührentabelle einsehen.

In Fällen, in denen eine Abrechnung nach dem RVG und damit nach dem Gegenstandswert nicht angezeigt ist, bieten wir unsere Dienstleistung unter Abschluss einer schriftlichen Honorarvereinbarung zu marktgerechten Stundensätzen oder angemessenen Pauschalhonoraren an.

Mandanten mit ständigem Bedarf an außergerichtlicher Rechtsberatung bieten wir die Möglichkeit zum Abschluss eines Beratungsvertrages an. Die Höhe des monatlich zu entrichtenden Beratungshonorars bemisst sich nach Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, ist die kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für uns selbstverständlich. Sie sollten beachten, dass die Rechtsschutzversicherung nicht jeden Umfang der anwaltlichen Tätigkeit abdeckt und ggf. auch eine Selbstbeteiligung vereinbart ist.

Im Falle, dass Sie die Kosten der Rechtsverfolgung nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht selbst tragen können, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Gericht Beratungshilfe für die außergerichtliche Rechtsverfolgung und Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Rechtsverfolgung zu beantragen. Die Formulare für die Beratungs- oder Prozesskostenhilfe können Sie unter Formulare (siehe oben) herunterladen. Bei der Beantragung der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe sind wir auch gerne behilflich.

Lesen Sie dazu auch unsere Mandanteninformation mit Beispielrechnungen.